§ 101 ArbVG; § 109 ArbVG
Auch eine auf die Schließung eines Betriebsteils zurückzuführende und im Rahmen eines Sozialplans erfolgte verschlechternde Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers erfordert die Einwilligung des Betriebsrats.
OGH, 31.08.2005, 9 ObA 35/05w