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Grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Pfandrechtsübergangs - Freilassungserklärung des außerbücherlich Berechtigten

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/434ecolex 2006, 998 - 999 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 1 Abs 2 Z 5 oö GVG; § 1422 ABGB; § 322 GBG; § 3 Abs 1 LiegTeilG

Auch der Pfandrechtsübergang infolge einer Forderungseinlösung erfordert die Bewilligung der Grundverkehrsbehörde. Die Freilassungserklärung des Hypothekargläubigers steht der Einwilligung des Buchberechtigten zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücken gleich.

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