Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche inhaltlichen und formalen Vorgaben Angestellte von Kreditinstituten bei der Führung eines Fahrtenbuches zu berücksichtigen haben und behandelt die Frage, welche Schranken das Bankgeheimnis der damit verbundenen Offenlegungspflicht auferlegen.
Rechtsgrundlagen: § 38 Abs 1 Satz 1 BWG