§ 36 ArbVG
Auch die in ausgegliederten Rechtsträgern tätige Beamte und Vertragsbedienstete sind als Arbeitnehmer iSd § 36 ArbVG zu qualifizieren.
OGH 12.06.2006, 9 ObA 121/05t
§ 36 ArbVG
Auch die in ausgegliederten Rechtsträgern tätige Beamte und Vertragsbedienstete sind als Arbeitnehmer iSd § 36 ArbVG zu qualifizieren.
OGH 12.06.2006, 9 ObA 121/05t