Art 2 Abs 1 lit f 1. Gesellschafts-RL 68/151 ; Art 47 4. Gesellschafts-RL 78/660
Das EuG weist eine Schadenersatzklage, die aufgrund der Auferlegung von Zwangsstrafen infolge der Missachtung handelsrechtlicher Publizitätspflichten geltend gemacht wurde, ab und bestätigt die Rechtsgültigkeit der 1. und 4. Gesellschafts-Richtlinie.