Art 81 Abs 3 EG-V; GVO 2790/1999 ; GVO 1400/2002 ; Art 5 Abs 3 UVO 1475/95 ; Art 4 GVO 1400/2002
Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen Hersteller bzw Importeure im Kfz-Sektor die verkürzte einjährige Kündigungsfrist in Anspruch nehmen dürfen und analysieren in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des OGH und des EuGH zur Frage der erforderlichen Umstrukturierung der Vertriebsstruktur.