Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Anwendungsbereich und die Zielsetzung des in § 6 Abs 3 KSchG bzw § 6 Abs 1 Z 5 KSchG normierten Transparenzgebots und prüft, ob dieses auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 KSchG; § 879 ABGB; § 869 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 1152 ABG; § 1056 ABGB