§ 2 Abs 5 EFZG; § 2 Abs 1 EFZG
Der OGH erläutert, dass auch bei einer über das Arbeitsjahr hinausreichenden arbeitsunfall- bzw krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 5 EFZG entsteht.