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VwGH, 02.06.2005, 2004/07/0040 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtEdmund Primoschecolex 2005/349ecolex 2005, 733 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 50 Abs 3 WRG 1959; § 117 Abs 1 WRG 1959

Der VwGH erörtert, dass gegen die bescheidmäßige Festlegung einer Beitragspflicht zum Erhaltungsaufwand gemäß § 50 Abs 3 WRG 1959 keine Berufung erhoben werden kann, da § 117 Abs 4 WRG 1959 eine sukzessive Gerichtskompetenz für diese Angelegenheit normiert.

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