§ 50 Abs 2 GewO 1994; § 139 Abs 1 Z1 lit b GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 367 Z 14 GewO 1994
Der VwGH erörtert, dass der Versandhandel mit Waffen gegenüber Letztverbrauchern in keinem Fall erlaubt ist. Der Bestand einer waffenrechtlichen Genehmigung ist diesbezüglich ohne jede Relevanz.