§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH prüft, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für den Abriss eines nicht mehr verwendungsfähigen Hauses als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH, 07.06.2005, 2002/14/0011
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH prüft, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für den Abriss eines nicht mehr verwendungsfähigen Hauses als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH, 07.06.2005, 2002/14/0011