Art 41 CMR
Der OGH erläutert, dass auch weiterhin der Geschädigte bezüglich der behaupteten groben Fahrlässigkeit des Frachtführers beweispflichtig bleibt.
OGH, 17.03.2005, 6 Ob 232/04t
Art 41 CMR
Der OGH erläutert, dass auch weiterhin der Geschädigte bezüglich der behaupteten groben Fahrlässigkeit des Frachtführers beweispflichtig bleibt.
OGH, 17.03.2005, 6 Ob 232/04t