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OGH, 27.04.2005, 3 Ob 122/04v (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/315ecolex 2005, 690 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 81 EheG; § 82 Abs 1 Z 3 EheG

Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen aus einer Unternehmensführung resultierende Einnahmen bzw Erlöse als eheliche Ersparnisse zu qualifizieren sind. Dabei bejaht er auch die Möglichkeit einer konkludenten Umwidmung; die diesbezügliche Beweislast trifft aber den Prozessgegner des Unternehmensgesellschafters.

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