Zusammenfassung: Das OLG Wien befürwortet die analoge Zugrundelegung des § 17 Abs 2 GmbHG auch im Aktienrecht, sodass ausgeschiedene Vorstandsmitglieder einer AG zulässigerweise ihre Löschung im Firmenbuch selbst anmelden dürfen.
OLG Wien, 09.02.2005, 28 R 216/04x