Zusammenfassung: Der Autor erörtert, dass aus § 3 KVG abgeleitet werden kann, dass Zuschüsse von Schwesterngesellschaften der Gesellschaftssteuerpflicht unterliegen, betont aber gleichzeitig dass der Anwendungsbereich des § 3 KVG durch die Kapitalansammlungs-Richtlinie stark eingeschränkt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 3 KVG; RL 69/335/EWG