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VwGH, 11.05.2005, 2002/13/0021 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtMarie-Ann Müllnerecolex 2005/298ecolex 2005, 647 - 648 Heft 8 v. 1.8.2005

§ 12 UStG 1972; § 21 Abs 6 UStG 1972; § 6 Z 2 lit a EStG 1988

Der VwGH erörtert, dass der Bestand von Gewährleistungsforderungen keinerlei Auswirkungen auf die Begründung von Steuerverbindlichkeiten hat, sondern höchstens die nachträgliche Richtigstellung der Bemessungsgrundlage erforderlich machen kann. Weiters nimmt er Stellung zum ordnungsgemäßen Nachweis des Ausmaßes von Teilwertabschreibungen.

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