§ 1293 ABGB; § 377 HGB; § 879 Abs 3 ABGB; § 1489 ABGB; § 1502 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine allgemeine Vertragsklausel zwischen zwei Kaufleuten, die den Verjährungsbeginn für Schadenersatzforderungen mit der Ablieferung des Kaufobjekts festlegt, wegen gröblicher Benachteiligung keine Rechtsgültigkeit erlangt.