§ 19 JN
Der OGH erörtert, dass ein Richter, der eine von der "herrschenden" Rechtsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertritt und diese auch publiziert, nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden kann.
OGH, 19.05.2005, 6 Ob 90/05m
§ 19 JN
Der OGH erörtert, dass ein Richter, der eine von der "herrschenden" Rechtsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertritt und diese auch publiziert, nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden kann.
OGH, 19.05.2005, 6 Ob 90/05m