§ 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG; § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VwGH zum Anlass, um die Sozialversicherungspflicht von Bezugsumwandlungen zu prüfen. Entgegen der Rechtsansicht der Sozialversicherungsträger spricht sich Neumann für eine Beitragsbefreiung auch beim sogenannten Verzichtsmodell aus und schlägt eine dementsprechende Anpassung des § 49 ASVG vor.