§ 523 ABGB; § 16 Abs 2 WEG
Der OGH prüft, ob die vom Wohnungseigentumsvertrag nicht gedeckte Nutzung einer Wohnung als Massagepraxis der Zustimmung der Miteigentümer bedarf und nimmt Stellung zu den maßgeblichen Prüfungskriterien für den Außerstreitrichter.