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Apropos Systemnutzungstarife: Rechtsschutzdefizit und Grundrechtseingriffe nun "final determiniert"?

WirtschaftsrechtThomas Rabl; Herwig Hauenschildecolex 2005, 572 - 573 Heft 7 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit einem Erkenntnis des VfGH auseinander, in dem dieser die Verfassungskonformität der Systemnutzungstarif-VO der Energie-Control Kommission bejahte und somit eine uneingeschränkte Abänderbarkeit dieser VO ermöglicht. Die Verfasser weisen insbesondere auf die daraus resultierenden Defizite in der Rechtssicherheit und im Rechtsschutzbereich hin.

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