Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit einem Erkenntnis des VfGH auseinander, in dem dieser die Verfassungskonformität der Systemnutzungstarif-VO der Energie-Control Kommission bejahte und somit eine uneingeschränkte Abänderbarkeit dieser VO ermöglicht. Die Verfasser weisen insbesondere auf die daraus resultierenden Defizite in der Rechtssicherheit und im Rechtsschutzbereich hin.