Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Rechtsänderungen, die sich im Bereich der Gehaltspfändung durch Novellierung des Exekutionsrechts 2005 ergeben. So legt er dar, dass auch unter dem Existenzminimum liegende oder darunter abfallende Lohnbezüge am grundsätzlich zeitlich unbefristeten Bestand des Pfandrechts nichts ändern. Weiters nimmt er Stellung zum Fortbestand des Pfandrechts bei Unterbrechungen des Lohnbezugs, definiert das Tatbestandselement des "Konzernunternehmens" , prüft die pfandrechtliche Einbeziehung von Sachbezügen und informiert über Erleichterungen im Genehmigungsverfahren.