Zusammenfassung: Der UFS prüft die Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung, wenn im Zuge einer elektronische Einbringung einer Umsatzsteuervoranmeldung Übermittlungsfehler aufgetreten sind , sodass die Voranmeldung vom Finanzamt nie erhalten wurde.
UFS, 08.04.2005, RV/0746-W/04