Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Bezug auf die geplante Vereinheitlichung des österreichischen Kartellrechts mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und prüft, welche Wettbewerbseinschränkungen künftig als "Kartelle" iSd § 1 Abs 1 KartG zu qualifizieren sein werden. Aufbauend auf einer allgemeinen Darstellung des Prüfungsablaufs erläutert der Verfasser auch die gebotene Differenzierung zwischen interbrand und intrabrand-Absprachen sowie zwischen bezweckten und bewirkten Wettbewerbsbegrenzungen und legt dar, welcher Stellenwert die Marktdefinition und Nebenabreden im Prüfungsprozess einnehmen.