§ 1412 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Rechtsstellung der Bank (als eigene Leistungspflichtige oder Erfüllungsgehilfin) bei Überweisungen im Rahmen einer Bankgarantie anhand des Empfängerhorizonts beurteilt wird.
OGH, 14.09.2004, 5 Ob 174/04f
§ 1412 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Rechtsstellung der Bank (als eigene Leistungspflichtige oder Erfüllungsgehilfin) bei Überweisungen im Rahmen einer Bankgarantie anhand des Empfängerhorizonts beurteilt wird.
OGH, 14.09.2004, 5 Ob 174/04f