Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob Vorsteuer für ein Kraftfahrzeug, das bereits vor der Inbetriebnahme wieder veräußert wurde, geltend gemacht werden darf.
UFS, 03.03.2005, RV/1904-L/02
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob Vorsteuer für ein Kraftfahrzeug, das bereits vor der Inbetriebnahme wieder veräußert wurde, geltend gemacht werden darf.
UFS, 03.03.2005, RV/1904-L/02
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994