Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob direkte Steuern sowie Doppelbesteuerungsabkommen vom Anwendungsbereich des Meistbegünstigungsgebots des GATT erfasst sind. Aufbauend auf einer Darstellung vergleichbarer Regelungen im GATS und im Gemeinschaftsrecht nimmt sie auch Bezug auf die Entscheidungspraxis der WTO-Organe sowie auf die Rechtsposition der OECD. Nach einer Interpretation der Regelung des Art Abs 3 lit b US-MA und einer historischen Auslegung des Art I:1 GATT weist sie zusammenfassend schließlich nach, dass auch die Überwälzung von direkten Steuern auf die Erwerber nicht gegen die Anwendbarkeit der Meistbegünstigungsverpflichtung des GATT spricht.