Zusammenfassung: Der Autor nimmt das WEB-Verfahren in Salzburg, bei dem die Höhe des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts an den jeweiligen Verfahrenserfolg gebunden wurde, zum Anlass, die Verfassungskonformität des Verbots der quota litis für Rechtsanwälte zu prüfen. Dabei erläutert er auch, ob bzw inwieweit § 879 Abs 2 Z 2 ABGB mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Beachtung der Grundfreiheiten, des Diskriminierungsverbots, den allgemeinen Marktzutrittsschranken und der fehlenden Harmonisierung der Rechtsordnungen noch in Einklang zu bringen ist.