§ 921 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur rechnerischen Bestimmung des Erfüllungsinteresses bei der Vornahme eines Deckungsverkaufs.
OGH, 22.02.2005, 1 Ob 9/05p
§ 921 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur rechnerischen Bestimmung des Erfüllungsinteresses bei der Vornahme eines Deckungsverkaufs.
OGH, 22.02.2005, 1 Ob 9/05p