Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob bzw auf welcher Rechtsgrundlage ein auslagerndes Unternehmen nach Ablauf bzw Auflösung des Outsourcing-Vertrages die Rückstellung ausgelagerter Daten fordern kann.
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 5 DSG; § 11 Abs 1 Z 5 DSG; § 1009 ABGB