§ 32 WEG 2002; § 1295 ABGB
Der OGH prüft, ob ein Verwalter, der es unterlässt, Beitragszahlungen für die Bildung von Rücklagen für allfällige Grundstücksaufwendungen von den Mit- bzw Wohnungseigentümern einzutreiben, schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.