§ 1072 ABGB; § 40 Abs 2 WEG 2002
Der OGH erläutert, dass die Zusage der Gewährung von Wohnungseigentum im Fall einer Aufteilung des Wohnungseigentumsgegenstands angemerkt werden kann und legt dar, dass noch fehlende Einwilligungserklärungen der Vorkaufslegitimierten zur Löschung ihrer Vorkaufsrechte einer Anmerkung nicht entgegenstehen.