Zusammenfassung: Der Autor stellt die Anspruchsvoraussetzungen der Elternteilzeitbeschäftigung, die aufgrund einer Vereinbarung, eines Rechtsanspruchs oder wegen der Sorgeverpflichtung für ein behindertes Kind in Anspruch genommen werden kann einander vergleichend gegenüber und beschreibt die Unterschiedsmerkmale zur Teilzeitbeschäftigung nach § 19d AZG.