§ 25 Abs 3 GSpG; § 1311 ABGB
Der OGH erörtert, dass den Casinobetreiber unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfungspflicht bezüglich der Einkommensangaben des Spielers trifft. § 25 Abs 3 GspG sei als Schutzgesetz zu verstehen, das eine Schadenersatzforderung des Spielers gegen den Betreiber des Casinos begründen kann.