§ 1295 ABGB; § 35 GBG; § 36 GBG; § 53 GBG; § 54 GBG
Der OGH erörtert, dass die Einverleibung eines Zweiterwerbers einen Eingriff in das Forderungsrecht des Erstkäufers, dessen Eigentumsrecht bereits grundbücherlich vorgemerkt war, darstellt, der schadenersatzrechtlich zu verfolgen ist.