§ 74 GmbHG; § 266 ZPO; § 267 ZPO; § 268 ZPO; § 7 EKEG; § 983 ABGB
Der OGH legt dar, dass dem Masseverwalter der Nachweis der Gesellschafterposition des Kreditgebers bei einer Geltendmachung einer eigenkapitalersetzenden Leistung obliegt, fügt aber hinzu, dass ihm bei Treuhandverhältnissen der Anscheinsbeweis zugute kommt.