§ 356 Abs 1 GewO; § 359b GewO; § 40 AVG; § 41 AVG; § 42 AVG
Der VwGH erörtert, wie die Verhandlungskundmachung in vereinfachten Bewilligungsverfahren einer Betriebsanlage zu erfolgen hat, wobei er auch ausführt, welche Gebäude als "unmittelbar benachbarte Häuser" zu qualifizieren sind.