§ 1077 ABGB; § 867 ABGB; § 879 ABGB
Der OGH erörtert, dass das Versprechen des Liegenschaftskäufers, ein Grundstück von einem Dritten zu verschaffen, als nicht ablösbare Nebenbestimmung nach § 1077 ABGB zu qualifizieren ist.
OGH, 25.05.2004, 5 Ob 244/03y