Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Rechtsansicht des OGH, wonach der Empfänger eines Einschreibebriefes den fehlenden Zugang nachweisen müsse, kritisch auseinander.
Rechtsgrundlagen:
Stichworte: OGH, 1 Ob 267/03a
Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Rechtsansicht des OGH, wonach der Empfänger eines Einschreibebriefes den fehlenden Zugang nachweisen müsse, kritisch auseinander.
Rechtsgrundlagen:
Stichworte: OGH, 1 Ob 267/03a