Zusammenfassung: Die Autoren prüfen am Beispiel eines Avalkredits, ob allfällige künftige Rückgriffsrechte aus noch nicht gezogenen Bankgarantien als aufschiebend bedingte Forderungen qualifiziert werden können, die die Bank zur Umsetzung ihres Pfandrechts legitimiert.
Rechtsgrundlagen: Z 49 Abs 1 ABB; § 1014 ABGB; Z 50 ABB; § 16 KO; § 19 KO