§ 74 Abs 2 GewO; § 42 Abs 1 AVG
Der VwGH prüft, ob die Geltendmachung der nachteiligen Auswirkung einer Betriebsanlage auf die Luftqualität eine Mitsprachebefugnis bei der Bewilligung einer Betriebsanlage gewährt.
VwGH, 15.09.2004, 2004/04/0142
§ 74 Abs 2 GewO; § 42 Abs 1 AVG
Der VwGH prüft, ob die Geltendmachung der nachteiligen Auswirkung einer Betriebsanlage auf die Luftqualität eine Mitsprachebefugnis bei der Bewilligung einer Betriebsanlage gewährt.
VwGH, 15.09.2004, 2004/04/0142