art 141 EG; art 5 Abs 1 GleichbehandlungsRL 76/207/EG ; Lohngleichheits-RL 75/117/EWG
Die Autorin analysiert eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004, in der dieser darlegte, dass die in einem Sozialplan vorgesehenen unterschiedlichen (vor allem am Alter orientierten) Bezugsvoraussetzungen für Überbrückungsleistungen für Männer und Frauen sachlich gerechtfertigt sind und somit keine Diskriminierung nach dem Geschlecht begründen.