Zusammenfassung: Die Autoren analysieren eine Entscheidung des UFS, in der dieser auf der Grundlage des DBA Schweiz darlegte, dass sich Österreich bei der Erbschaftssteuer nicht auf den im DBA verankerten Progressionsvorbehalt stützen kann.
UFS Außenstelle Wien, 07.10.2004, RV/1222.-W/02