§ 24 UrhG; § 81 Abs 2 UrhG; § 1478 ABGB; § 1455 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Ersitzung von urheberrechtlichen Werknutzungsgenehmigungen nicht möglich ist. Weiters legt er dar, dass aus Urheberrechten abgeleitete Unterlassungsforderungen binnen 30 Jahren verjähren. Schließlich beschreibt der erkennende Senat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Provisorialmaßnahmen im Rahmen des UrhG.