Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Zielsetzung und den Geltungsbereich der neuen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Handig betont in diesem Zusammenhang die gebotene Differenzierung zwischen den Voraussetzungen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit, erläutert die Nachweispflichten der Dienstleister und erörtert, dass das Bestimmungslandprinzip nunmehr auch für Dienstleistungen zur Anwendung gelangt.