§ 582 ZPO; § 583 ZPO
Der OGH erläutert, dass die Funktionsniederlegung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts nicht vom Anwendungsbereich des § 583 Abs 2 Z 2 ZPO erfasst ist. Weiters legt er dar, dass die Einräumung der Befugnis zur Wahl des neuen Vorsitzenden durch eine Verfahrenspartei mit dem Grundprinzip des fair trial nicht in Einklang steht.