Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, inwieweit sich ein Modell der Vertrauensarbeitszeit, das sich durch weitgehende Eigenverantwortlichkeit des Dienstnehmers, Entfall von Anwesenheits- und Arbeitszeitdokumentationspflichten auszeichnet, in das Arbeitszeitrecht integrieren ließe. Aufbauend auf einer Definition und rechtlichen Einordnung der Vertrauensarbeitszeit weist er schließlich nach, dass eine Erfüllung der Höchstarbeitszeiten wie auch eine Abgeltung allfälliger Überstunden durch arbeitsvertragliche Vereinbarung geklärt werden könnte, die Dokumentation der Arbeitszeit aber ein unverzichtbares Kriterium darstellt.