Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den in Österreich noch wenig diskutierten Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Bestimmung eines Abstimmungsresultats im Subtraktionsverfahren auseinander. Aufbauend auf einer Darstellung des diesbezüglichen Meinungsstands in der Lehre prüft Schopper, inwieweit die rechtlichen Formalanforderungen an Willenserklärungen der Anwendung der Subtraktionsmethode entgegenstehen könnten und welcher Erklärungswert dem Schweigen der Stimmberechtigten zulässigerweise zugeschrieben werden kann. Abschließend betont der Verfasser, dass die zulässige Nutzung der Subtraktionsmethode die hinreichende Information der Stimmberechtigen über Ziel und Ablauf des Subtraktionsverfahrens wie auch die Führung einer Teilnehmer- und Anwesenheitsliste voraussetzt.