§ 1295 ABGB
Der OGH erörtert, dass zwischen einem Geschäftsbesitzer und einem potentiellen Kunden bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet wird, wenn der Kunde das Geschäft nur zum Zweck der Informationseinholung betritt.
OGH, 24.06.2005, 1 Ob 112/05k