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Sammelklage - Einklang mit der ZPO erbeten

WirtschaftsrechtElisabeth Scheubaecolex 2005, 747 - 750 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag, dass durch die schon mehrmalig zB vom VKI praktizierte Einklagung von Massenforderungen mithilfe einer Inkassozessionskonstruktion und der Einschaltung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft die Verbandsklage nach § 29 KSchG weitgehend an Bedeutung verloren hat. In Hinblick auf Überlegungen zur Einführung einer echten Gruppenklage im Zivilverfahrensrecht gibt die Verfasserin zu bedenken, dass dabei eine strikte Differenzierung zwischen den individuellen Forderungsrechten der Geschädigten und dem kollektiven Verbandsinteresse sowie die Gefahr einer allfällige Wettbewerbsverzerrung zu berücksichtigen wäre. Weiters weist Scheuba auch auf das (zu reduzierende) Spannungsverhältnis zwischen der Einschaltung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft und dem zivilrechtlichen Verbot der quota litis hin.

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